Rettungsfähigkeit
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Das Abzeichen wird benötigt für:
- Ausbildung
- Bewerbung
- Beruf
- Studium
Teilnahmebedingungen
Die aktuell gültigen Teilnahmebedingungen finden Sie hier.
Anmeldung
Ausbildungsstandorte
Ort | Düren |
Bad | Rurbad |
Wochentag | Mittwoch |
Zeit | 20:45 Uhr - 21:30 Uhr |
Dauer | 2-4 Wochen Beginn nach Bedarf Trainingsbeginn mind. 1x ab 19:00 Uhr |
Kosten | 80,- € pro Kurs |
Infos | weitere Informationen |
Rettungsfähigkeit
Ziel:
Ziel dieses Kurses ist die Erlangung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit gemäß des Erlasses „Sicherheitsförderung im Schulsport“ vom 01.12.2014 des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) des Landes Nordrhein-Westfalen.
Zielgruppe:
Lehrerinnen und Lehrer im Sinne des § 57 SchulG, einschließlich Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter sowie pädagogisches und sozialpädagogisches Personal im Sinne § 58 SchulG, Fachkräfte, die im Ganztag oder im Rahmen von außerunterrichtlichen Sportangeboten tätig sind. Das Schwimmabzeichen in Bronze wird während des Kurses abgenommen und muss nicht vorher nachgewiesen werden. Weitere Teilnahmevoraussetzungen sind nicht gefordert.
An der Durchführung des Schwimmens im Schulksport können geeignete Hilfskräfte unterstützend beteiligt werden, wenn diese ebenfalls entsprechend rettungsfähig sind.
Inhalte:
Die Inhalte des Kurses entsprechen dem Curriculum der Rahmenkonzeption für die Fortbildungsmaßnahme Rettungsfähigkeit, die das MSW mit den Schwimmsport treibenden Organisationen entwickelt hat und werden von Inhabern einer gültigen Lizenz/Lehrschein vermittelt:
Theoretische Ausbildung:
• Ertrinkungs- und Badetod
• Verhalten bei Rettungen
• Rettung durch Schwimmen
• Abwehr von Umklammerung
• Rettung mit Hilfsmitteln
• Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit und Reanimation
• Bewusstlosigkeit/stabile Seitenlage
• Kreislaufstillstand/HLW
Praktische Ausbildung:
• einen 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und
zum Beckenrand bringen
• ca. 10 m weit tauchen
• Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder
vermeiden oder sich aus diesen lösen
• einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder
Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen.
Die Kursdauer beträgt 6 UE (à 45 Minuten). In drei UE werden die theoretischen Inhalte sowie die lebensrettenden Sofortmaßnahmen vermittelt. In drei UE mit Wasserpraxis werden die im Erlass genannten wasserspezifischen Inhalte vermittelt und überprüft.
Kursgebühr:
60,- Euro pro Person (incl. Ausstellung des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze). Es entstehen keine weiteren Kosten für Mitgliedschaft, Badnutzung und andere Aufwendungen des Veranstalters.
Zertifizierung:
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Lehrkräfte eine Bestätigung der Rettungsfähigkeit. Diese gilt gleichzeitig als Quittung für die Zahlung der Teilnahmegebühr. Eine separate Rechnung wird nicht ausgestellt.
Das staatliche Zertifikat „Rettungsfähigkeit“ des Landes NRW, welches durch die Landesstelle für den Schulsport / Ministerium für Schule und Weiterbildung ausgestellt werden soll, wird nach Aussagen des MSW nicht mehr erstellt. Als Nachweis der Rettungsfähigkeit reicht die Bescheinigung der schwimmsporttreibenden Verbände.
Hinweise:
Neben der ständigen Selbstprüfung muss spätestens nach 4 Jahren eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit nachgewiesen werden. Dies erfolgt durch Prüfung aller geforderten Disziplinen, dies bedeutet die komplette Wiederholung der Rettungsfähigkeit.
Weitere allgemeine Informationen zur Rettungsfähigkeit finden sie auf den Seiten
www.schulsport-nrw.de
Erlass "Sicherheitsförderung im Schulsport"
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