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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Düren e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

1. Anmeldung

(1) Die Kursteilnehmer erkennen mit ihrer Anmeldung diese Teilnahmebedingungen sowie die Prüfungsordnung der DLRG an.

(2) Die Anmeldung Minderjähriger kann nur durch einen Erziehungsberechtigten oder mit seiner Bestätigung erfolgen.

(3) Anmeldungen zu den Kursen erfolgen über die Online-Lehrgangsverwaltung der DLRG Ortsgruppe Düren.

(4) Der Eingang der Online-Anmeldung wird automatisch per E-Mail bestätigt. Der Erhalt dieser E-Mail muss wiederum vom Teilnehmer bestätigt werden.

(5) Die Anmeldung ist ggf. erst mit Nachweis der Erfüllung von Teilnahmevoraussetzungen (siehe 2.) vollständig.

(6) Persönliche Daten werden für die weitere Lehrgangsorganisation und allgemeine Kommunikation DLRG-intern gespeichert.

2. Teilnahmevoraussetzungen

(1) Die Teilnahme an einem Lehrgang ist in einigen Fällen an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen gebunden. (z.B. Mindestalter oder Lehrgang in 'Erste Hilfe'). Genaue Voraussetzungen sind in den einzelnen Kursen hinterlegt.

(2) Diese Nachweise sind vor Kursbeginn per Mail einzureichen. In Ausnahmefällen (z. B. der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurs) können Nachweise erst im Verlauf des Kurses erbracht werden.

3. Teilnehmerbeitrag

(1) Der Beitrag ist nach Erhalt der Lehrgangseinladung unter Angabe von Teilnehmername auf das dort angegebene Konto der DLRG OG Düren e. V. zu überweisen.

(2) Für Mitglieder der DLRG OG Düren gilt ein ermäßigter Teilnahmebeitrag. Dies gilt nicht  für die Flipperkurse.

(3) Der Kursbeitrag soll zum angegebenen Zeitpunkt (siehe Einladungsschreiben) vollständig bezahlt worden sein. Bei fehlendem Zahlungseingang wird dem Teilnehmer die Teilnahme am Kurs verwehrt.

(4) Fehlstunden begründen keine Erstattung von Kursbeiträgen. Auch eine teilweise Erstattung ist grundsätzlich nicht möglich. Nur in besonderen Härtefällen kann eine Erstattung eingeräumt werden.

(5) Bei Schwimmkursen ermächtigt die Zahlung des Teilnehmerbeitrags nur zum Besuch des angemeldeten Schwimmkurs. Nach dem Schwimmkurs ist das Hallenbad zu verlassen. Ein "Weiterschwimmen" ist nicht erlaubt.

4. Vergabe der Kursplätze

(1) Sofern nicht anders angegeben, werden die zur Verfügung stehenden Plätze in der Reihenfolge des Anmeldeeingangs vergeben. Gehen mehr Anmeldungen ein als Plätze zur Verfügung stehen, wird ein Teil davon auf eine Warteliste übernommen. Eine Teilnahme kann dann jedoch nur nach Freiwerden eines Kursplatzes erfolgen. Nach Kursbeginn wird die Warteliste gelöscht.

(2) In Ausnahmefällen kann der Lehrgangsleiter in Abstimmung mit dem Leiter Ausbildung die Teilnehmerzahl erhöhen.

5. Teilnehmerzahl

(1) Zur Durchführung eines Kurses ist jeweils eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Wird diese Zahl bis zum Anmeldeschluss nicht erreicht, behalten wir uns vor, den Kurs abzusagen.

(2) Der Teilnehmerbeitrag wird in diesem Fall erstattet.

6. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen

(1) Die Schwimmkurse für Anfänger und andere Schwimmabzeichen können automatisch verlängert werden, indem vor dem Termin der neue Kursbeitrag bezahlt wird. Das Ausbleiben der Zahlung kommt einer Kündigung des Kursplatzes gleich.

(2) Eine Stornierung eines bezahlten Kurses / Lehrgangs ist mit Stornokosten verbunden. Folgende Kosten werden einbehalten:

  • 10,00 € des Teilnehmerbeitrags bei Rücktritt vor Meldeschluss
  • 50% des Teilnehmerbeitrags bei Rücktritt ab Meldeschluss bis Lehrgangsbeginn
  • 100% des Teilnehmerbeitrags bei Abmeldung nach Lehrgangsbeginn oder im Falle des Fernbleibens.

(3) Bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests erfolgt eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages.

(4) Die Meldung eines Ersatzteilnehmers begründet nicht automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz und damit auch keinen Erstattungsanspruch.

7. Lehrgangsänderungen

(1) Die DLRG behält sich vor, Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlegen. Ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrages kann damit nicht begründet werden.

(2) Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet.

8. Teilnahme, Prüfungsordnung und Lizenzierung

(1) Es gilt die Prüfungsordnung (PO) der DLRG in Verbindung mit der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen in der mit der Kultusministerkonferenz der Länder für den Schwimmunterricht in Verbänden und an Schulen, beides in der jeweils gültigen Fassung.

Somit gilt für alle angebotenen Kurse, dass der 3-m-Sprung für die Deutschen Schwimmabzeichen Silber und Gold unumgänglich ist. Die Prüfungsordnung der DLRG besagt: „Falls für Sprungprüfungen keine genügend hohe Absprungmöglichkeit vorhanden oder die Wassertiefe geringer als 3,50 m ist, bestimmt der Prüfer in Verbindung mit seiner Gliederung bzw. beauftragten Institution eine Ersatzleistung (mehrere verschiedenartige Sprünge aus geringer Höhe: Paketsprung, Startsprung, Abrenner) und trägt sie in das Schwimmzeugnis ein. Diese Ausnahmegenehmigung ist nur zu erteilen, wenn entsprechende gut ausgerüstete Bäder nicht aufgesucht werden können.“

Die einzelnen Prüfungsteile für jedes einzelne Schwimmabzeichen müssen in einem Zeitraum von zwei Monaten, für die Rettungsschwimmabzeichen innerhalb von drei Monaten abgelegt werden, gerechnet ab dem Tag der ersten erfüllten Bedingung.

(2) Teilnehmer an Kursen, die mit einer Prüfung abschließen, erhalten darüber einen Pass oder eine Urkunde, sofern sie noch nicht im Besitz eines entsprechenden Passes sind und alle Prüfungsbestandteile erfolgreich absolviert haben. Für bestimmte Prüfungen können die Teilnehmer ein Abzeichen erhalten.

(3) Wiederholungsprüfungen der Rettungsschwimmer können in einen vorhandenen Pass eingetragen werden.

(4) Bescheinigungen über einzelnen Prüfungsteile werden nicht ausgestellt.

9. Getränke und Verpflegung

Sofern nicht anders angegeben, findet durch die DLRG keine Verpflegung statt.

10. Reisekostenerstattung

Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Reisekostenerstattung.

11. Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Es gilt die Fotorechtserklärung der DLRG OG Düren e.V. in ihrer jeweils gültigen Fassung.

 

 

 

 

 

 

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